AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Abenteuer Pferd
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „Abenteuer Pferd“, Inhaberin Brigitte Lang, und den Teilnehmenden an unseren Kursen, Coachings, Reitangeboten und Bergritten. Mit der Buchung eines Angebots erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Angebote und Leistungen
„Abenteuer Pferd“ bietet:
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Pferdegestütztes Coaching
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Persönlichkeitsentwicklung und Führungscoaching mit Pferden
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Freiarbeit mit Pferden
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Alpen- und Bergritte mit Leihpferd
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Kommunikationstraining mit Pferden
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Reitpädagogische Angebote für Kinder
Die genauen Inhalte und Teilnahmevoraussetzungen sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
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Körperliche und geistige Eignung sind Voraussetzung für die Teilnahme. Gesundheitliche Einschränkungen müssen vorab mitgeteilt werden.
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Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
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Für Bergritte gilt: Ein sicheres Reiten in allen Gangarten im Gelände ist erforderlich.
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Das Tragen eines Reithelms ist verpflichtend.
4. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Anmeldeformular) und ist verbindlich. Mit der Bestätigung durch „Abenteuer Pferd“ kommt der Vertrag zustande.
5. Zahlungsbedingungen
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Die Service- oder Teilnahmegebühr ist sofort oder bei Beginn der Session fällig.
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Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag sofort zahlbar.
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Zahlungsmethoden: Überweisung oder Barzahlung vor Ort.
6. Stornierungsbedingungen
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Stornierung bis 3 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
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Stornierung bis 1 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
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Spätere Absage oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
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Bei Krankheit mit ärztlichem Attest kann in Absprache ein Ersatztermin vereinbart werden.
7. Absage oder Änderung durch „Abenteuer Pferd“
Wir behalten uns vor, Angebote bei unvorhersehbaren Umständen (z. B. Krankheit, Wetterbedingungen) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder die Teilnahmegebühr erstattet.
Haftungsausschluss
Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.
Das Betreten des Pferdebereichs (Stall, Koppel, Infrastruktur) sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen und Teilnehmer.
Die Teilnahme an Ausritten, Platzarbeit, Stallhilfe, Kinderreiten und anderen Aktivitäten mit Pferden erfolgt auf eigenes Risiko. Abenteuer Pferd übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Haftungsausschluss gilt auch für Angestellte, freie Mitarbeiter und Helfer. Er erstreckt sich auf alle bereits vereinbarten und zukünftigen Teilnahmen, sofern es sich um dieselbe(n) Teilnehmer handelt.
8. Haftung Bei Berg- und WanderritteN, Reitbeteiligung Mit entgeltlicheR Pferdenutzung
1. Reiten auf eigene Gefahr
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Die Teilnahme an begleiteten Wander- und Bergritten und als Reitbeteiligung erfolgt auf eigene Gefahr.
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Die Teilnehmer bestätigen mit der Buchung:
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dass sie sich der Risiken des Reitens v.a. im Gelände und in den Bergen bewusst sind.
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dass sie in der Lage sind ein Pferd kontrolliert in allen Gangarten am Reitplatz und im Gelände zu reiten.
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2. Sicherheit & Einverständnis
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Das Tragen eines Reithelms ist verpflichtend.
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Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
3. Haftungsausschluss des Veranstalters
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die entstehen durch:
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Eigenverschulden des Teilnehmers
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Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Stürze, Wetterumschwünge, plötzliche Tierreaktionen)
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Fehlverhalten des Reiters
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Für Schäden an mitgebrachter Ausrüstung oder körperlichen Schäden haftet der Teilnehmer selbst.
4. Keine Übernahme von Krankheits- oder Behandlungskosten
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Die Kosten für medizinische Behandlungen oder Folgeschäden aus Unfällen werden nicht vom Pferdehalter/Veranstalter übernommen.
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Die Krankenkasse oder Unfallversicherung des Teilnehmers bzw. des Kindes trägt anfallende Behandlungskosten.
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Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.
5. Selbstständige Ritte auf Leih-Pferd:
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Es wird kein Reit-Unterricht geboten. Etwaige Hinweise im Umgang mit dem Leih-Pferd dienen lediglich dem erleichternden Einstieg des Nutzers im Umgang mit diesem Pferd und seinen der Überlasserin bekannten speziellen Eigenheiten.
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Der Reiter übernimmt die volle Verantwortung für das Pferd während der Dauer der Nutzung.
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Der Reiter haftet für Schäden am Pferd und für Schäden durch das Pferd, wenn diese durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.
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Es gelten die Versicherungsbedingungen der Pferdehaftpflichtversicherung.
9. Haftung Bei Kinder-Erlebnissen mit entgeltlicher Pferde-/Ponynutzung
1. Teilnahme auf eigene Gefahr
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Die Teilnahme am Kinderreiten erfolgt auf eigene Gefahr. Den Erziehungsberechtigten ist bewusst, dass der Umgang mit Pferden Risiken birgt, die auch bei größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
2. Nicht selbstständige Ritte auf Leih-Pferd:
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Es wird kein professioneller Reit-Unterricht geboten. Etwaige Hinweise im Umgang mit dem Leih-Pferd dienen lediglich dem erleichternden Einstieg des Kindes im Umgang mit diesem Pferd und seinen der Überlasserin bekannten speziellen Eigenheiten.
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Solange der Umgang mit dem Pferd nicht kontrolliert und selbständig beherrscht wird, bleibt das Pferd am Führseil der Eltern oder des Betreuers.
3. Aufsichtspflicht & Sicherheit
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Die Begleitperson (Eltern/Erziehungsberechtigte) bleibt während der gesamten Dauer des Kinderreitens für das Kind verantwortlich.
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Das Tragen eines Reithelms ist für alle Kinder verpflichtend.
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Die Anweisungen des Veranstalters oder der betreuenden Person sind jederzeit zu befolgen.
4. Haftungsausschluss des Veranstalters
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen des Kindes, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Für Schäden an Kleidung oder persönlicher Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.
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Die Teilnahme am Kinderreiten setzt eine normale körperliche und geistige Verfassung des Kindes voraus.
5. Keine Übernahme von Krankheits- oder Behandlungskosten
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Die Kosten für medizinische Behandlungen oder Folgeschäden aus Unfällen werden nicht vom Pferdehalter/Veranstalter übernommen.
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Die Krankenkasse oder Unfallversicherung des Teilnehmers bzw. des Kindes trägt anfallende Behandlungskosten.
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Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.
6. Einverständnis
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Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass das Kind gesund ist und keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, die das Kinderreiten gefährlich machen könnten.